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   OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18   

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https://dejure.org/2018,24789
OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18 (https://dejure.org/2018,24789)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.07.2018 - 4 Ws 147/18 (https://dejure.org/2018,24789)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 4 Ws 147/18 (https://dejure.org/2018,24789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 328 Abs 2 StPO, § 464b StPO, § 467 Abs 1 StPO, § 473 Abs 1 StPO
    Kostenentscheidung bei Freispruch durch das nach Berufung und Zurückverweisung wiederbefasste Gericht: Erstreckung des Kostenerstattungsanspruch auf die Kosten einer zurückgenommenen Revision des Angeklagten

  • landesrecht-bw.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 5 Ws 300/08

    Haftbeschwerde; Kostenentscheidung; Freispruch; Kostentragungspflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18
    Der Beschwerdeführer ist auch beschwerdebefugt, nachdem er den Kostenfestsetzungsantrag aus abgetretenem Recht gestellt hatte (OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 5 Ws 300/08 -, juris Rn. 6; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 464b Rn. 2 mwN; vgl. auch Fromm, Die Kostenfestsetzung bei Freispruch, NJW 2014, 1708 ff.).

    Diese kostenrechtliche Folgerung betrifft nicht nur das Hauptsacheverfahren, sondern beispielsweise auch erfolglose Beschwerden im Zwischenverfahren (OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 5 Ws 300/08 -, juris).

    (2) Ein Vorrang der Kostengrundentscheidung vom 17. Januar 2017 ergibt sich auch aus dem Grundsatz, dass die in einem sogenannten unselbständigen Zwischenverfahren zu Lasten des ehemaligen Angeklagten getroffene Kosten- und Auslagenentscheidung die im freisprechenden Urteil vorgesehene Auslagenverpflichtung der Staatskasse ebenfalls nicht einschränkt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 5 Ws 300/08 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1979 - 3 Ws 333/78 -, JurBüro 1980, 97; aA Huber, NStZ 1985, 18 ff.).

  • OLG Stuttgart, 16.03.1979 - 3 Ws 333/78
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18
    Dabei wird in all denen Fällen, in denen im Normalfall die Zurücknahme des Rechtmittels eine verfahrensabschließende Entscheidung darstellt, eine Kostenentscheidung notwendig (Degener in SK-StPO, 4. Aufl. 2013, § 473 Rn.6), wobei dies auch für Beschwerdeentscheidungen im Zwischen- und Nebenverfahren gilt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1979 - 3 Ws 333/78 -, JurBüro 1980, 97; OLG Hamm, Beschluss vom 16. August 1994 - 4 Ws 312/94 -, beckonline).

    (2) Ein Vorrang der Kostengrundentscheidung vom 17. Januar 2017 ergibt sich auch aus dem Grundsatz, dass die in einem sogenannten unselbständigen Zwischenverfahren zu Lasten des ehemaligen Angeklagten getroffene Kosten- und Auslagenentscheidung die im freisprechenden Urteil vorgesehene Auslagenverpflichtung der Staatskasse ebenfalls nicht einschränkt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 5 Ws 300/08 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1979 - 3 Ws 333/78 -, JurBüro 1980, 97; aA Huber, NStZ 1985, 18 ff.).

  • OLG Rostock, 18.01.2017 - 20 Ws 21/17

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach Freispruch:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18
    Der Senat hat in der Besetzung mit drei Richtern (§ 122 Abs. 1 GVG) zu entscheiden; § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO findet keine Anwendung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. August 2017 - 2 Ws 176/17 -, beckonline Rn. 7; OLG Rostock, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 20 Ws 21/17 -, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Februar 2012 - III-3 Ws 41/12 -, juris Rn. 6).
  • OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14

    Wahlverteidigergebühren des Pflichtverteidigers: Geltendmachung gegen die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18
    Vorliegend hat sich der Beschwerdeführer den dem ehemaligen Angeklagten gegen die Staatskasse zustehenden Kosten- und Auslagenersatzanspruch wirksam abtreten lassen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 2 Ws 225/14 -, juris Rn. 20; Gieg in KK-StPO, 7. Aufl. 2013, § 464b, beckonline Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 3 Ws 41/12

    Spruchkörperbesetzung bei Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18
    Der Senat hat in der Besetzung mit drei Richtern (§ 122 Abs. 1 GVG) zu entscheiden; § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO findet keine Anwendung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. August 2017 - 2 Ws 176/17 -, beckonline Rn. 7; OLG Rostock, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 20 Ws 21/17 -, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Februar 2012 - III-3 Ws 41/12 -, juris Rn. 6).
  • OLG Hamm, 16.08.1994 - 4 Ws 312/94

    Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren oder Nebenverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18
    Dabei wird in all denen Fällen, in denen im Normalfall die Zurücknahme des Rechtmittels eine verfahrensabschließende Entscheidung darstellt, eine Kostenentscheidung notwendig (Degener in SK-StPO, 4. Aufl. 2013, § 473 Rn.6), wobei dies auch für Beschwerdeentscheidungen im Zwischen- und Nebenverfahren gilt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1979 - 3 Ws 333/78 -, JurBüro 1980, 97; OLG Hamm, Beschluss vom 16. August 1994 - 4 Ws 312/94 -, beckonline).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 Ws 56/09

    Rahmengebühr; Grudngebühr; Vernehmungsterminsgebühr; Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18
    Die Ansprüche des Rechtsanwalts nach § 52 RVG kann sich der ehemalige Angeklagte nach § 464b StPO als Auslagen festsetzen lassen (OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 4 Ws 56/09 -, juris Rn. 15).
  • RG, 17.10.1895 - 4724/95

    Sind die Kosten einer im früheren Verfahren erfolglos eingelegten Revision dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18
    Denn auch hier gilt § 467 Abs. 2 StPO, wonach dem Angeklagten nur durch schuldhafte Versäumnis verursachte Kosten aufzuerlegen sind; es kann ihm aber nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er die Verurteilung zunächst (erfolglos) mit dem ordentlichen Rechtsmittel der Revision angegriffen hat, welches ihm zu diesem Zeitpunkt als einziges zur Verfügung stand (BGH, Urteil vom 18.10.1955 - 1 StR 369/55 -, juris; unter Verweis bereits auf RGSt 27, 382 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 07.08.2017 - 2 Ws 176/17

    Rechtsanwaltsgebühren im Strafverfahren nach Freispruch: Spruchkörperbesetzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18
    Der Senat hat in der Besetzung mit drei Richtern (§ 122 Abs. 1 GVG) zu entscheiden; § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO findet keine Anwendung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. August 2017 - 2 Ws 176/17 -, beckonline Rn. 7; OLG Rostock, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 20 Ws 21/17 -, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Februar 2012 - III-3 Ws 41/12 -, juris Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 25.06.1979 - 1 Ws 223/79
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18
    Anhaltspunkte für das Vorliegen möglichen prozessualen Fehlverhaltens und damit für eine Ausnahme gemäß § 467 Abs. 2 bis Abs. 5 StPO liegen nicht vor, zumal dies bereits vom erkennenden Gericht zu berücksichtigen gewesen und im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu korrigieren wäre (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Juni 1979 - 1 Ws 223/79 -, juris).
  • BGH, 18.10.1955 - 1 StR 369/55
  • OLG Celle, 10.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Erstattungsanspruch des freigesprochenen Angeklagten im Falle der Beiordnung

    Der Beschwerdeführer ist auch beschwerdebefugt, nachdem er den Kostenfestsetzungsantrag aus abgetretenem Recht gestellt hatte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 2 Ws 294/18 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Juli 2018 - 4 Ws 147/18 -, Rn. 12, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 5 Ws 300/08 -, Rn. 6, juris; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 464b Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21

    Nichtigkeit richterlicher Entscheidungen nur bei schwerwiegender

    Der Beschwerdeführer ist auch beschwerdebefugt, nachdem er den Kostenfestsetzungsantrag aus abgetretenem Recht gestellt hatte (OLG Stuttgart Beschl. v. 4.7.2018 - 4 Ws 147/18 =, BeckRS 2018, 17053).
  • LG Düsseldorf, 08.07.2019 - 61 Qs 42/19
    Nach einer Abtretung (§ 398 BGB) an den Verteidiger ist Anspruchsinhaber daher nicht mehr der Freigesprochene, sondern sein Verteidiger (vgl. KK/ Gieg , StPO, 8. Auflage 2019, § 464b StPO, Rn. 3a), der den Kostenerstattungsanspruch im eigenen Namen unter Vorlage der Abtretungserklärung geltend zu machen hat (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 4. Juli 2018 - 4 Ws 147/18, Rpfleger 2018, 637; OLG Karlsruhe JurBüro 2016, 194; OLG Düsseldorf Beschluss vom 24. Februar 2010 - 1 Ws 700/09, BeckRS 2010, 20001; LG Duisburg JurBüro 2006, 373; KK/Gieg, StPO, 8. Auflage 2019, § 464b StPO, Rn. 3a).
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